Grundversorgungsunternehmen für Strom und Gas
Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Diese Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Menü.
Mitteilung über den Strom-Grundversorger
zum 01.01.2022 gemäß § 36 Abs. 2 EnWG (nach Festlegung der meisten Haushaltskunden).
Hinweis: Die Grundversorger bleiben ab dem 01.01.2022 identisch.
Bezeichnung des Konzessionsgebiets
| Name des festgelegten Grundversorgers
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Universitätsstadt Tübingen | Stadtwerke Tübingen GmbH |
Unterjesingen | Stadtwerke Tübingen GmbH |
Gemeinde Ammerbuch | EnBW Energie Baden-Württemberg AG |
Gemeinde Dettenhausen | EnBW Energie Baden-Württemberg AG |
Stadt Waldenbuch | EnBW Energie Baden-Württemberg AG |
Mitteilung über den Erdgas-Grundversorger
zum 01.01.2022 gemäß §36 Abs. 2 EnWG (nach Festlegung der meisten Haushaltskunden).
Hinweis: Die Grundversorger bleiben ab dem 01.01.2022 identisch.
Bezeichnung des Konzessionsgebiets
| Name des festgelegten Grundversorgers
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Universitätsstadt Tübingen | Stadtwerke Tübingen GmbH |
Gemeinde Ammerbuch | Stadtwerke Tübingen GmbH |