Stromtarife der Stadtwerke Tübingen
Strom aus erneuerbaren Energien ist klimafreundlich und muss nicht teuer sein. Bei uns erhalten Sie preiswerte Stromtarife und entscheiden sich gleichzeitig für Ihre persönliche Energiewende. Sichern Sie sich jetzt preiswerten Strom, der überzeugt – im Grundpreis und im monatlichen Abschlag.
Berechnen Sie Ihren Energieverbrauch einfach mit unserem Stromtarifrechner. Tragen Sie in den Stromrechner die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ein. Geben Sie an, ob Sie einen Tarif für Ihren Privathaushalt oder Energie fürs Gewerbe suchen. Alternativ zur Anzahl der Personen können Sie auch den aktuellen Stromverbrauch in kWh eintragen. Klicken Sie anschließend auf "Stromtarife berechnen" und sehen Sie, wie günstig unsere Strompreise sind und warum sich ein Wechsel zu uns sowie die Umstellung auf Ökostrom lohnen.
So einfach geht der Stromanbieterwechsel:
Nennen Sie uns
- Ihre Stromzählernummer
- den Namen des bisherigen Energieversorgers
- die Höhe des ungefähren Jahresverbrauchs an Strom
Es genügt, uns mitzuteilen, ab wann Sie den Wechsel wollen und Strom von uns beziehen möchten. Sie wissen nicht wie lange Sie an Ihren aktuellen Energieversorger gebunden sind? Kein Problem, wir übernehmen den Wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ihr Stromanbieter hat den Preis erhöht? Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können auch innerhalb der Vertragslaufzeit wechseln.
Wir erledigen alles Weitere für Sie:
- Wir kündigen Ihren bisherigen Stromliefervertrag,
- leiten den Lieferantenwechsel ein und vollziehen ihn.
- In der Vertragsbestätigung teilen wir Ihnen mit, ab wann Ihre Stromlieferung beginnt.
Keine Sorge: Ihre Stromversorgung ist jederzeit sichergestellt!
Die Grundversorgung und weitere Tarife
Wärmepumpe & Heizstrom
Strom für Ihre Wärmepumpe
+++ Tarife außerhalb des Netzgebiets Tübingen auf Anfrage. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice: Tel. 07071 157-300 oder per E-Mail an kundenservice@swtue.de +++
Bitte beachten Sie: Der Energieverbrauch der Wärmepumpe wird getrennt vom sonstigen Energieverbrauch über einen separaten Zähler gemessen (Zweizählermessung). Die Unterbrechung des Strombezugs für die Wärmepumpe wird vom Netzbetreiber über ein fernbedientes Schaltgerät (Rundsteuerempfänger) in der kundenseitigen Anlage veranlasst.
Gültig ab: 01.01.2024
Eintarif (Zweizählermessung)
Grundpreis: 71,00 Euro/Jahr
Arbeitspreis: 29,94 Cent/kWh
Strom für den Nachtspeicherofen
+++ Tarife für Neukundinnen und -kunden derzeit nur im Netzgebiet Tübingen verfügbar +++
Gültig ab: 01.01.2024
Eintarif (Zweizählermessung)
Grundpreis: 71,00 Euro/Jahr
Arbeitspreis: 27,43 Cent/kWh
Zweitarif (Zweizählermessung)
Grundpreis: 123,00 Euro/Jahr
Arbeitspreis HT: 32,96 Cent/kWh
Arbeitspreis NT: 27,37 Cent/kWh
Zweitarif (Einzählermessung)
Grundpreis: 123,00 Euro/Jahr
Arbeitspreis HT: 37,06 Cent/kWh
Arbeitspreis NT: 27,73 Cent/kWh
Grundversorgung (TüStrom Basis)
Preisstand: 01.01.2024
Kündigungsfrist: zwei Wochen
Grundpreis: 131,00 Euro/Jahr
Arbeitspreis: 39,97 Cent/kWh
Preisblatt (Grundversorgung) inkl. Zusammensetzung der Allg. Preise
Preisstand: 01.01.2024
Kündigungsfrist: zwei Wochen
Grundpreis: 131,00 Euro/Jahr
Arbeitspreis: 41,16 Cent/kWh
Preisblatt (Grundversorgung) inkl. Zusammensetzung der Allg. Preise
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung/StromGVV) regelt vornehmlich die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.
Auf der Grundlage dieser Verordnung haben die Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) Ergänzende Bedingungen zur StromGVV erlassen, die den Grundversorgungsvertrag bzw. das Ersatzversorgungsverhältnis näher ausgestalten.
Die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen der swt zur StromGVV können Sie nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen:
Sie erhalten beide Regelwerke außerdem kostenlos in unserem Kundencenter, Eisenhutstr. 6, 72072 Tübingen oder auf Anfrage: Tel. 07071 157-300, E-Mail: kundenservice(at)swtue.de
Ersatzversorgung (TüStrom Ersatz)
Tarif für Kunden in der Ersatzversorgung
Gültig ab: 01.01.2024
Kündigungsfrist: keine
Grundpreis: 150,00 Euro/Jahr
Arbeitspreis: 41,72 Cent/kWh
Preisblatt (Ersatzversorgung) inkl. Zusammensetzung der Allg. Preise
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung/StromGVV) regelt vornehmlich die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.
Auf der Grundlage dieser Verordnung haben die Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) Ergänzende Bedingungen zur StromGVV erlassen, die den Grundversorgungsvertrag bzw. das Ersatzversorgungsverhältnis näher ausgestalten.
Die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen der swt zur StromGVV können Sie nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen:
Sie erhalten beide Regelwerke außerdem kostenlos in unserem Kundencenter, Eisenhutstr. 6, 72072 Tübingen oder auf Anfrage: Tel. 07071 157-300, E-Mail: kundenservice(at)swtue.de
Grundversorgung für Doppeltarifzähler (TüStrom Tag & Nacht)
Gültig ab: 01.01.2024
Kündigungsfrist: zwei Wochen
Grundpreis: 152,00 Euro/Jahr
Arbeitspreis HT
(6.00 - 22.00 Uhr): 39,82 Cent/kWh
Arbeitspreis NT
(22.00 - 6.00 Uhr): 34,14 Cent/kWh
Preisblatt (Grundversorgung Doppeltarif) inkl. Zusammensetzung der Allg. Preise
Gültig ab: 01.01.2024
Kündigungsfrist: zwei Wochen
Grundpreis: 152,00 Euro/Jahr
Arbeitspreis HT
(6.00 - 22.00 Uhr): 41,01 Cent/kWh
Arbeitspreis NT
(22.00 - 6.00 Uhr): 35,33 Cent/kWh
Preisblatt (Grundversorgung Doppeltarif) inkl. Zusammensetzung der Allg. Preise
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung/StromGVV) regelt vornehmlich die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.
Auf der Grundlage dieser Verordnung haben die Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) Ergänzende Bedingungen zur StromGVV erlassen, die den Grundversorgungsvertrag bzw. das Ersatzversorgungsverhältnis näher ausgestalten.
Die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen der swt zur StromGVV können Sie nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen:
Sie erhalten beide Regelwerke außerdem kostenlos in unserem Kundencenter, Eisenhutstr. 6, 72072 Tübingen oder auf Anfrage: Tel. 07071 157-300, E-Mail: kundenservice(at)swtue.de
Strom für Bau und Veranstaltungen
Gültig ab: 01.01.2024
Alle Verbrauchsmengen
Grundpreis: 131,00 Euro/365 Tage
Arbeitspreis: 44,79 Cent/kWh
Für Baustellen – aber auch für Feste und Veranstaltungen – stellen wir Ihnen innerhalb unserer Netzgebiete einen vorübergehenden Stromanschluss zur Verfügung.
Geschäfts- und Vertragsbedingungen Strom
Unser Kundenservice – damit Sie gut versorgt sind
Wenn Sie Fragen zu den Stromtarifen haben oder wissen möchten, ob Sie innerhalb der Vertragslaufzeit einen Wechsel vornehmen und Ihren Tarif bei uns abschließen können, kontaktieren Sie uns gerne.
Persönliche Betreuung
durch eigenes, geschultes Personal der Stadtwerke Tübingen
Telefonischer Service
Mo–Do: 8:00 – 17:00 Uhr
Fr: 8:00 – 13:00 Uhr
Tel. 07071 157-300
Hohe Erreichbarkeit
90% unserer Anrufer warten weniger als 20 Sekunden
24/7: Service rund um die Uhr
In unserem Online-Kundencenter Rechnungen abrufen, Abschlag ändern u.v.m.
Einfacher Wechsel
Wir kümmern uns um alles – inkl. Kündigung Ihres aktuellen Stromlieferanten.
Übersichtliche Abrechnung
und zusätzlich als Hilfestellung unsere Broschüre "Einfach erklärt".
TüStrom: Warum unser Strom den Unterschied macht
Unser Strom wird dort erzeugt, wo er verbraucht wird. Unsere Windkraftanlagen stehen hauptsächlich in Süddeutschland. Unsere Wasserkraftanlagen sowie Photovoltaikanlagen (PV) zur Gewinnung von Ökostrom befinden sich praktisch vor unserer Haustür. Noch näher, nämlich auf dem Dach unseres Unternehmensgebäudes der Stadtwerke Tübingen, gewinnen wir Sonnenenergie mit einer Photovoltaikanlage. Außerdem bieten wir Eigentümerinnen und Eigentümern alter PV-Anlagen, die aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen, ein attraktives Angebot zum Weiterbetrieb (Post-EEG).
Fragen zum Ökostrom – TüStrom Natur
Was ist TüStrom Natur?
TüStrom Natur ist Ökostrom, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Er kommt so ganz ohne Kernenergie und Strom aus fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl oder Erdgas aus.
Woher kommt TüStrom Natur?
TüStrom Natur stammt aus 100 % erneuerbaren Energien deutscher Ökostrom-Erzeugungsanlagen: Unter anderem aus Windkraftanlagen in Burladingen, Dornstetten, Geislingen a.d. Steige, Gütenbach, Hüfingen, Schopfheim, Schonach, Wiesensteig und Zimmern ob Rottweil, sowie Solarparks in Tübingen, Denkingen, Rheinfelden-Herten und Rothenburg.
Ist TüStrom Natur zertifiziert?
Seit mehreren Jahren prüft der TÜV NORD unseren TüStrom Natur und zertifiziert das Produkt auch. So können Sie sicher sein, dass die Qualität unseres Ökostroms auch von externen Experten bescheinigt wird. Was sich hinter dem Prüfsiegel verbirgt? Neben einer klimafreundlichen Stromproduktion gewährleisten wir mit dem Zertifikat, dass die zusätzlichen Einnahmen in die Förderung der erneuerbaren Energien und in Klimaschutzprojekte in der Region fließen.
TÜV NORD-Zertifikat für TüStrom Natur anzeigen.
Informationen zur Zertifizierung und zum Kriterienkatalog erhalten Sie beim TÜV NORD.
Was machen die Stadtwerke Tübingen mit den Mehrerlösen?
Wir reinvestieren die Mehrerlöse aus den TüStrom Natur-Tarifen zu 100 % in den Ausbau von Klimaschutzprojekten. Nach Abzug der Mehrwertsteuer in Höhe von 0,19 Cent/kWh und Kosten für den Herkunftsnachweis des Ökostrom in Höhe von derzeit 0,4 Cent/kWh stellen wir 0,6 Cent/kWh für die Förderung von Klimaschutzprojekten zur Verfügung (Stand: 2024).
Welche Anlagen und Projekte werden mithilfe von TüStrom Natur gefördert?
Mehrere Projekte konnten wir bereits mit den Mehrerlösen unseres Ökostroms TüStrom Natur umsetzen: So speist seit 2011 in Tübingens Nachbarstadt Horb am Neckar ein modernes Flusswasserkraftwerk jährlich rund 2,4 Mio. Kilowattstunden sauberen Strom für etwa 600 Vier-Personen-Haushalte ins Netz ein. Und in Neunkirchen im bayerischen Odenwald erzeugt seit 2013 u. a. dank unserer TüStrom Natur-Kunden ein Windpark mit einer Gesamtleistung von 4,8 Megawatt rund 12 Mio. Kilowattstunden Windkraftstrom pro Jahr für etwa 3.000 Familien. Außerdem
- finanzieren wir weitere Ökostrom-Erzeugungsanlagen,
- bauen wir die E-Mobilität aus,
- betreiben wir Fahrzeug-Sharing,
- realisieren wir ökologische Fernwärme,
- fördern wir Projekte für den Umwelt- und Klimaschutz
Wussten Sie, ...
... dass die Stadtwerke Tübingen jährlich mehr als 200 Millionen Kilowattstunden Ökostrom in eigenen Anlagen erzeugen?
Bis zum Jahr 2024 sollen es sogar 300 Millionen Kilowattstunden Ökostrom aus Sonne, Wasser und Wind sein. Das entspricht etwa dreiviertel des gesamten Strombedarfs der Universitätsstadt Tübingen.
Unser Einsatz für Umwelt- und Klimaschutz
Unsere Kundinnen und Kunden sind mit dem Engagement der Stadtwerke Tübingen in der Region zufrieden. Das liegt daran, dass Ihr Geld in klimafreundlich ausgerichtete Projekte in der Stadt und in der Region fließt.
Strom-Erzeugung live
Wie viel Strom wird durch die eigenen Erzeugungsanlagen der Stadtwerke Tübingen aus Wind, Sonne, Wasser und Kraft-Wärme-Kopplung produziert? Die Live-Daten geben die Antwort.
Unsere Öko-Kraftwerke
Als Stadtwerke gestalten wir die Energiewende mit – im Kleinen vor Ort. Denn: Nur so kann sie auch global funktionieren. Deshalb investieren wir in Wind-, Solar- und Wasserkraftwerke.
Aus welchen Quellen stammt der TüStrom?
TüStrom Natur (Ökostrom swt): 100 % erneuerbare Energien aus Anlagen in Deutschland.
Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.agentur-fuer-klimaschutz.de
Stromkennzeichnung
Energieträger | Unternehmensmix swt | Strommix Ökostrom swt | Strommix Normalstrom swt | Strommix Deutschland |
---|---|---|---|---|
Kernenergie | 4,4 % | 0,0 % | 3,7 % | 6,6 % |
Kohle | 27,6 % | 0,0 % | 22,9 % | 32,5 % |
Erdgas | 14,4 % | 0,0 % | 12,0 % | 10,8 % |
Sonstige fossile Energieträger | 2,5 % | 0,0 % | 2,1 % | 1,2 % |
Erneuerbare Energien | 0,0 % | 58,9 % | 58,9 % | 40,7 % |
Sonstige Erneuerbare Energien | 51,1 % | 41,1 % | 0,4 % | 8,2 % |
CO2-Emissionen (gefördert nach dem EEG) (g/kWh) | 347 | 0,0 | 288 | 377 |
Radioaktiver Abfall (g/kWh) | 0,0001 | 0,0 | 0,0001 | 0,0002 |
TüStrom Natur (Ökostrom swt): 100 % erneuerbare Energien aus Anlagen in Deutschland.
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz / Angaben auf Basis der Daten von 2022
Warum Strom von den Stadtwerken Tübingen?
Starke Strukturen sichern die Daseinsvorsorge
Die Stadtwerke Tübingen leisten mit einer hochwertigen Infrastruktur eine sichere Daseinsvorsorge. Zusätzlich stellen sie durch Steuern und Abgaben der Universitätsstadt Tübingen jährlich rund 13 Mio. Euro für öffentliche Aufgaben zur Verfügung. Die strukturellen Verluste beim Tübinger Stadtbus und den Bädern gleichen sie Jahr für Jahr aus und erhalten so ein attraktives Angebot für alle Menschen in der Universitätsstadt.
Tag für Tag ein bisschen grüner
Als Stromkundin oder -kunde unterstützen Sie die Stadtwerke Tübingen aktiv dabei, die Energiewende vor Ort und in der Region zu gestalten – und tragen so aktiv dazu bei, dass sie auch global funktioniert. Die Stadtwerke investieren in erneuerbare Energie und in Energieeffizienz: mit Windkraftanlagen auf der Ostalb und im Hunsrück, mit Wasserkraft vor der Haustür am Neckar und Sonnenenergie vom eigenen Dach.
Verlässlicher und familienfreundlicher Arbeitgeber
Die Stadtwerke Tübingen geben über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz und mehr als 20 Auszubildenden einen attraktiven Start ins Berufsleben. Für viele Familien schaffen sie so eine stabile Lebensgrundlage und echte Zukunftsperspektiven. Seit 2013 dürfen die Stadtwerke das Zertifikat „berufundfamilie“ führen.
Soziales Engagement für Stadt und Region
Durch vielfältige Förderungen und eigene Veranstaltungen unterstützen die Stadtwerke Tübingen Sportvereine, das kulturelle Leben, Sozialprojekte und geben starke Impulse für Umwelt- und Klimaschutz.
Wertschöpfung bleibt dort, wo sie entsteht
Die gesamte Wertschöpfung fließt den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und der Region zu, nicht anonymen Konzernen und Aktiengesellschaften. Die Stadtwerke Tübingen sind von Energiekonzernen unabhängig und zu 100 % in kommunalem Eigentum.
FAQ zur Stromversorgung allgemein
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Bis wann kann man den Stromtarif wechseln?
Sie können Ihren Stromtarif mit einer Frist von zwei Wochen wechseln, allerdings nur wenn Sie einen Stromvertrag bei einem Grundversorger haben. Bei sonstigen Tarifen von Stromanbietern sind die Kündigungsfrist und die Mindestvertragslaufzeit individuell geregelt. Es gibt aber auch ein Sonderkündigungsrecht bei der Erhöhung von Strompreisen.
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Wie läuft der Stromwechsel ab?
Der Stromwechsel läuft schnell und einfach ab. Sie entscheiden sich online für den passenden Stromtarif und den Rest erledigen wir. Wir kündigen Ihren bisherigen Stromvertrag, leiten den Lieferantenwechsel ein und vollziehen ihn. In der Vertragsbestätigung teilen wir Ihnen mit, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag mit Ihnen wirksam wird. Die Sorge aufgrund des Stromwechsels den Strom abgestellt zu bekommen, ist unnötig. Sie haben ein Recht auf Stromversorgung. Die Versorgung wird über Ihren örtlichen Stromnetzbetreiber jederzeit gewährleistet.
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Wie lange dauert es einen Stromanbieter zu wechseln?
Der Wechsel des Stromanbieters hängt vom Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter ab. Der Anbieterwechsel darf laut Energiewirtschaftsgesetz nicht länger als drei Wochen dauern. Diese Frist beginnt, sobald der neue Versorger Ihren Antrag bearbeitet und den Netzbetreiber kontaktiert hat.
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Kann mir aufgrund des Versorgerwechsels der Strom abgestellt werden?
Nein, Sie haben ein Recht auf Stromversorgung. Die Versorgung wird über Ihrer örtlichen Stromnetzbetreiber jederzeit gewährleistet.
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Zu welchem Termin kann gewechselt werden und wie lange dauert das?
Das hängt von Ihrem Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter ab. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte rufen Sie uns an unter Tel. 07071 157-300.
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Wie viel Strom verbrauchen 2 Personen im Monat?
Im Schnitt verbraucht ein Haushalt mit 2 Personen bis zu 2.400 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr und somit ca. 200 kWh im Monat (Statistik des Stromspiegels 2019). Der tatsächliche Verbrauch hängt sowohl von der Anzahl an Elektrogeräten als auch vom Nutzerverhalten ab. Je kleiner der Haushalt desto geringer auch der Pro-Kopf-Stromverbrauch.
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Was bedeutet der Grundpreis?
Der Strom Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Betrag im Monat, der für den Stromnetzanschluss gezahlt wird. Er stellt eine Art Grundgebühr dar, für die Bereitstellung des Stromanschlusses. Der Strom Grundpreis wird monatlich in Rechnung gestellt, auch wenn kein Strom verbraucht wird.
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Wie kann ich zu Hause am besten Strom sparen?
Wir verkaufen nicht nur Strom, wir helfen Ihnen auch, diesen optimal einzusetzen. Unsere Energieberater beantworten Ihre Fragen gerne am Telefon oder bei einem kostenlosen Beratungstermin bei uns im Haus. Weitere Informationen finden Sie in unseren Energiespar-Tipps.